Beschluss:

Der FWA empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, dass unter zu Hilfenahme externer fachanwaltlicher Beratung Satzungsregelungen zur Erhebung von Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträgen zu schaffen. Für die Erhebung der Ausbaubeiträge soll dabei auf der Grundlage sogenannter einmaliger Beiträge eine Satzung entwickelt werden.


Bürgermeister Riecken erläutert die allen Mitgliedern vorliegende Vorlage und geht dabei auch auf die Hinweise der Kommunalaufsicht in den vergangenen Jahren ein. Es sei rechtswidrig, wenn die Gemeinde auf die Erhebung von Beiträgen verzichte. Er weist darauf hin, dass es sich hier nicht um eine Sondersteuer handele. Außerdem dienen die Beiträge nicht zur Vermehrung der Einnahmen sondern es könne bei weniger Einsatz von Gemeindemitteln mehr erreicht werden. Grundsätzlich gebe es 2 Modelle. Das Kommunalabgabengesetz erlaube seit einiger Zeit sogenannte widerkehrende Beiträge zu erheben. Ziel sei es laut Herrn Riecken im kommenden Jahr eine Satzung zu erarbeiten. Außerdem sei zur Aufklärung für die Einwohnerinnen und Einwohner eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema geplant.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Heikendorf nach langen Planungen und zu Hilfenahme externer Sachverstandes entschieden habe einmalige Beiträge einzuführen.

 

Im Zuge der sich anschließenden intensiven Diskussion über die Vor- und Nachteile und Themen wie Bürgerbefragungen ergeht im Anschluss folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen:

Befangen: 0