Die Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Sie stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit mit 11 anwesenden Werkausschussmitgliedern gegeben ist.

Sodann erfolgt die Verpflichtung gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung zur gewissenhaften Erfüllung der Obliegenheiten durch die Vorsitzende, die damit Frau Rosemarie Schymroch per Handschlag in Ihre Tätigkeit im Werkausschuss einführt.