Beschluss:

 

1.         Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Ortseingang Gödersdorf, westlich der Landesstraße 211“ (Aufstellungsbeschluss). Das Planverfahren soll nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

2.         Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro Jänicke und Blank, Herr Blank, aus Kiel erteilt. Der Auftrag für die naturschutzfachlichen Leistungen wird an das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, aus Kiel erteilt.

 

3.         Im noch abzuschließenden Erschließungsvertrag ist aufzunehmen, dass sämtliche Planungskosten vom Nutznießer der Planung zu erstatten sind.


Gemeindevertreter Stoltenberg verlässt wegen der Besorgnis der Befangenheit in diesem Punkt den Raum.

 

Bürgermeister Wichelmann erläutert das Vorhaben.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Herr Gemeindevertreter Jan Stoltenberg ist gemäß § 22 Gemeindeordnung wegen Befangenheit in diesem Punkt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung im Sitzungsraum anwesend.

Herr Jan Stoltenberg wird nach der Beratung wieder in den Sitzungsraum gebeten.