Bürgermeister Wichelmann verpflichtet Herrn Adnan Günaydin gemäß § 33 Absatz 5 der Gemeindeordnung als nachgerücktes Mitglied der Gemeindevertretung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten sowie zur Verschwiegenheit und führt ihn in seine Tätigkeit ein.