Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die formelle Aufhebung der mit der Kirchengemeinde Probsteierhagen 1977 geschlossenen Vereinbarung über den Betrieb der Leichenhalle und damit die bestimmungsgemäße Entwidmung des Gebäudes.


Es liegen Schreiben der Kirchengemeinde Probsteierhagen vom 05.09. und vom 13.11.2014 vor, in denen um Zustimmung zur Entwidmung der Leichenhalle Probsteierhagen gebeten wird. Diese ist nicht mehr erforderlich, da durch die Bestattungsfirmen die Aufbewahrung der Verstorbenen ausnahmslos in ihren eigenen Räumen vor nehmen.

Durch  den Bürgermeister wird eine Sachdarstellung vorgetragen.

Die Leichenhalle wurde auf dem Grundstück der Kirchengemeinde 1976/77 gebaut. Die Baukosten wurden durch die Gemeinden getragen. Vertraglich wurde geregelt, dass das Gebäude nach Errichtung bestimmungsgemäß in die Trägerschaft der Kirchengemeinde übergeht. Weiterhin haben die politischen Gemeinden vertraglich vereinbart, dass das Gebäude nach Errichtung in das Eigentum der Kirche übergeht. Die 1977 getroffene Vereinbarung sieht jedoch eine Entwidmung der Leichenhalle nicht vor, sodass die Vereinbarung über den Betrieb der Leichenhalle von 1977 durch die politischen Gemeinden formell aufgehoben werden muss.

Eine Verpflichtung zur Vorhaltung einer Leichenhalle besteht gesetzlich nicht für die Gemeinde.

Nach Darlegung des Sachverhaltes wird folgender Beschluss gefasst:


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0