Sitzung: 25.11.2014 Finanz- und Lenkungsausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die formelle Aufhebung der mit der Kirchengemeinde
Probsteierhagen 1977 geschlossenen Vereinbarung über den Betrieb der
Leichenhalle und damit die bestimmungsgemäße Entwidmung des Gebäudes.
Es liegen Schreiben der Kirchengemeinde Probsteierhagen
vom 05.09. und vom 13.11.2014 vor, in denen um Zustimmung zur Entwidmung der
Leichenhalle Probsteierhagen gebeten wird. Diese ist nicht mehr erforderlich,
da durch die Bestattungsfirmen die Aufbewahrung der Verstorbenen ausnahmslos in
ihren eigenen Räumen vor nehmen.
Durch
den Bürgermeister wird eine Sachdarstellung vorgetragen.
Die Leichenhalle wurde auf dem Grundstück der
Kirchengemeinde 1976/77 gebaut. Die Baukosten wurden durch die Gemeinden
getragen. Vertraglich wurde geregelt, dass das Gebäude nach Errichtung
bestimmungsgemäß in die Trägerschaft der Kirchengemeinde übergeht. Weiterhin
haben die politischen Gemeinden vertraglich vereinbart, dass das Gebäude nach
Errichtung in das Eigentum der Kirche übergeht. Die 1977 getroffene
Vereinbarung sieht jedoch eine Entwidmung der Leichenhalle nicht vor, sodass
die Vereinbarung über den Betrieb der Leichenhalle von 1977 durch die
politischen Gemeinden formell aufgehoben werden muss.
Eine Verpflichtung zur Vorhaltung einer
Leichenhalle besteht gesetzlich nicht für die Gemeinde.
Nach Darlegung des Sachverhaltes wird folgender Beschluss gefasst:
Stimmberechtigte: |
7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |