Beschluss:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2015 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf unter Berücksichtigung der Veränderung, dass zusätzlich 5.000,00 EUR zur Beschaffung und Einrichtung eines bargeldlosen Bezahlsystems für das Mittagessen in der OGTS bereitgestellt werden (bei einer Finanzierung durch eine entsprechend höhere Rücklagenentnahme) und dass der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 2.325.000,00 EUR festgesetzt wird.


Herr Jürß erläutert den vorliegenden Haushaltsentwurf. Er geht dabei auf die gestiegenen Schülerzahlen, auf die wesentlichen Veränderungen im Verwaltungshaushalt, auf die vorgesehene Rücklagenentnahme, auf den Anstieg der Schulverbandsumlage um insgesamt 45.000,00 EUR, auf die 2015 geplante Investitionsmaßnahmen sowie auf den damit einher gehenden Kreditbedarf ein. Der Hauptausschuss habe am 17.11. dem Haushaltsentwurf einstimmig zugestimmt – mit der Ergänzung, dass 5.000,00 EUR zur Beschaffung und Einrichtung eines bargeldlosen Bezahlsystems für das Mittagessen in der Offenen Ganztagsschule bereitgestellt werden (bei einer Finanzierung durch eine entsprechend höhere Rücklagenentnahme).

 

Weiterhin weist Herr Jürß darauf hin, dass mit dem 1. Nachtragshaushalt 2014 die Baumaßnahmen am Schulzentrum Schönberg erfasst worden waren, und zwar durch Bereitstellung von 750.000,00 EUR im Jahr 2014 und durch Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 5.475.000,00 EUR zu Lasten der Haushaltsjahre 2015 bis 2017. Problematisch sei nun aber, dass nach heutigem Sachstand die Auftragsvergaben zu einem größeren Teil nicht mehr im Jahr 2014 erfolgen würden. Da nach den Vorschriften der Gemeindeordnung die Verpflichtungsermächtigungen aber nur bis zum Ende des Haushaltsjahres gelten und danach praktisch verfallen, empfiehlt Herr Jürß, mit der Haushaltssatzung 2015 vorsichtshalber eine neue Verpflichtungsermächtigung in Höhe von dann 2.325.000,00 EUR festzusetzen (Gesamtinvestitionssumme von 6.225.000,00 EUR ./. 2014 bereitgestellter 750.000,00 EUR ./. 2015 veranschlagter 3.150.000,00 EUR). Der Betrag würde entsprechend des Planungskonzepts unverändert mit 2.025.000,00 EUR auf das Jahr 2016 und mit den restlichen 300.000,00 EUR auf das Jahr 2017 entfallen. Auf eine Anmerkung von Frau Vöge-Lesky, dass man dies auch frühzeitiger hätte berücksichtigen können, entgegnen Herr Zurstraßen und Herr Jürß, dass sich der voraussichtliche Zeitrahmen für die baulichen Erweiterungsmaßnahmen am Schulzentrum Schönberg letztlich erst vor 2 Tagen weiter konkretisiert habe.


Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0