Beschluss:

 

Die in der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil genannten Tagesordnungspunkte werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.


Der Verbandsvorsteher lässt über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei den in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkten abstimmen.


Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0