Beschluss:

 

  1. Mit dem Ingenieurbüro Hauck ist über die Erstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Oberflächenentwässerung ein Ingenieurvertrag abzuschließen.

 

  1. Der Vertragsentwurf sowie eine Kostenschätzung über die Erstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist der Gemeinde bis Mitte Dezember 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Stimmberechtigte:

13

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0