Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabelle) als Gesamtabwägung. Die Abwägungstabelle und die Begründung in der Fassung der Verwaltungsvorlage PROBS/BV/122/2014 werden nach Maßgabe der Anlage zu dieser Niederschrift ergänzt (Nr. 13 und Nr. 29 der Abwägungstabelle sowie Nr. 2.7.3 der Begründung). Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet „östlich des Wulfsdorfer Weges, südlich der Straße Kellerrehm u. nördlich der Straße Seeblick", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Stimmberechtigte:

13

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0