Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Wendtorf über die Sicherstellung einer bedarfsgerechten örtlichen Kindertagesstättenversorgung durch die Mitbenutzung von Plätzen in der Gemeinschaftskindertagesstätte Wendtorf entsprechend des Entwurfes der Verwaltung.


Frau Bürgermeisterin Walsemann erläutert, dass die Gemeinde Wendtorf bereits seit vielen Jahren Betreuungsplätze für die Kinder der Gemeinde zur Verfügung stelle.

Zur Sicherstellung der Versorgung der Kinder der Gemeinde sei es nun jedoch sinnvoll, mit der Gemeinde Wendtorf eine Vereinbarung über die vorrangige Aufnahme der Gemeindekinder Krokau in der Kindertagesstätte Wendtorf zu schließen, da die Gemeinde Krokau selbst über keine Kinderbetreuungseinrichtung verfüge und so ein Belegungsrecht abgesichert sei.

Sie ergänzt, dass die Gemeinde außerdem mit einer entsprechenden Vereinbarung ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung eines Kindertagesstättenangebotes nach § 8 des Kindertagesstättengesetzes für Schleswig-Holstein nachkommen würde.

 

Es ergeht folgender


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0