Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 13.03.2013 bezüglich des Feldes ‚Prasdorf‘ einzulegen.

 

Für die rechtssichere Ausformulierung des Widerspruchs wird ein geeigneter Anwalt zu Rate gezogen, der der Gemeinde Lutterbek im Vorfeld die Höhe der Kosten mitteilen wird. Die Kostenhöhe soll maximal 1.000,00 € betragen. Der Widerspruch soll gemeinsam mit weiteren durch den Bewilligungsbescheid betroffenen Gemeinden eingelegt werden, falls deren Gemeindevertretungen entsprechende Beschlüsse fassen.


Bürgermeister Mönkemeier erläutert den Sachverhalt. Er und weitere Gemeindevertreter weisen auf die Gefahr des Fracking für das Grundwasser und die Böden hin. Fracking gefährdet die Lebensgrundlagen der Menschen.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0