Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Stoltenberg beschließt, grundsätzlich Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 13.03.2013 bezüglich des Feldes ‚Prasdorf‘ einzulegen.

 

  1. Für die rechtssichere Ausformulierung des Widerspruchs wird ein geeigneter Anwalt zu Rate gezogen, der der Gemeinde Stoltenberg im Vorfeld die Höhe der Kosten mitteilen wird. Die Kostenhöhe soll maximal einen Tagessatz von 1.000,00 € betragen. Der Widerspruch soll gemeinsam mit weiteren durch den Bewilligungsbescheid betroffenen Gemeinden eingelegt werden, falls deren Gemeindevertretungen entsprechende Beschlüsse fassen.

 

 


Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde Stoltenberg formal in keinem genehmigten Feld liegt, allerdings sollte ein gemeinsamer Beschluss als Region gefasst werden.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0