Beschluss:

 

Der Bauausschuss fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

a)        Für das Gebiet „südwestlich des Brodersdorfer Weges (K 30), südöstlich der Feldstraße und Langensoll, sowie nordöstlich des Kiebitzredders“ wird der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 42 im Regelverfahren mit dem vorgenannten Planungsziel gefasst.

 

b)        Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist dabei durchzuführen.

 

c)        Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich be­kannt zu machen.

 

d)        Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs des Bebauungsplanes wird das Büro IPP Ingenieurgesellschaft Possel u. Partner GmbH & Co. KG nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Kostenübernahmeerklärung) mit dem Vorhabenträger beauftragt.

 

e)        Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

f)         Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 wird die frühzeitige Behördenbeteiligung und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 


Der Vorsitzende führt kurz in das Thema ein und übergibt das Wort an Herrn Gieseler.

Herr Gieseler erläutert anhand eines Lageplans und eines Auszuges aus dem F-Plan den Geltungsbereich und die Begründung des Planungsanlasses.

 

Frau Witt fragt, ob die verkehrliche Erschließung so vorgesehen ist, dass später die im F-Plan vorgesehene Verkehrsführung in Richtung Munitionsdepot weiter geführt werden kann.

Herr Gieseler teilt mit, dass dies nicht weiter untersucht wurde, da die Erschließung der Flächen momentan nicht in Frage kommt.

 

Frau Schöneich-Beyer und Herr Schröder teilen mit, dass es für die LWG wichtig ist, die Haupterschließung über die K 30 laufen zu lassen und das die Regenwasserentsorgung nicht in die vorhandene Kanalisation abgeführt wird.

Herr Gieseler und Herr Göttsch teilen dazu mit, dass es auch so vorgesehen ist. Es ist geplant, das Regenwasser über die Hagener Au abfließen zu lassen. Untersuchungen dazu laufen gerade.

 

Herr Leonhardt fragt, worüber der Verkehr mit Baufahrzeugen geplant ist.

Herr Gieseler erläutert, dass dies über die Haupterschließung von der K 30 erfolgt. Es ist aber insgesamt eine zweite Zuwegung über die Feldstraße geplant.

Herr Riecken weist darauf hin, dass hier kein abgeschnittener Ortsteil entstehen sollte. Eine Zuwegung über die Feldstraße ist schon notwendig.

 

Der Beschluss erfolgt gem. Beschlussvorlage.  


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0