Beschluss:

 

Unter dem Vorbehalt, dass die für den Finanzausgleich 2015 maßgeblichen Nivellierungshebesätze angehoben werden, empfiehlt der Hauptausschuss der Gemeindevertretung, zum Haushaltsjahr 2015 die Hebesätze der Realsteuern um jeweils 20 Prozentpunkte zu erhöhen.


Ausschussvorsitzender und Bürgermeister stellen die Haushaltssituation der Gemeinde dar. Herr Dieterich und Herr Jürß erläutern auch das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der gemeindlichen Steuerkraft, die für den kommunalen Finanzausgleich maßgeblich ist. Herr Wendt merkt an, dass die Gemeinde Stein die letzte Hebesatzerhöhung für die Realsteuern zum Jahr 2011 vorgenommen habe.

 

Nach der sich anschließenden Diskussion fasst der Hauptausschuss folgenden

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0