Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei den in Betracht kommenden Anliegern das Interesse hinsichtlich eines etwaigen Ankaufs der jeweils angrenzenden Wegefläche abzufragen, und zwar unter Angabe der für diese Fläche in Frage kommenden Nutzungsmöglichkeiten. Die Rückmeldungen müssten bis spätestens 02.12.2014 vorliegen.


Der Bürgermeister und der Ausschussvorsitzende erläutern zunächst anhand eines Lageplanes und einer zeichnerischen Darstellung, welche gemeindlichen Flächen konkret Gegenstand der Beratung sind. Der Teich am Südrand des Baugebietes und die unmittelbar daran angrenzende Fläche müssten nach den Worten von Herrn Dieterich von den Verkaufsüberlegungen ausgeklammert werden. Ansonsten seien die betreffenden Flächen als innerörtlicher Weg geplant gewesen. Ein Aspekt, der in der weiteren Diskussion vor allem erörtert wird, sind die planungsrechtlichen Festsetzungen, die für diese Flächen hinsichtlich Bepflanzung, Nutzung usw. verbindlich getroffen worden sind. Der Bürgermeister verdeutlicht, dass derartige Verpflichtungen und Auflagen von etwaigen Käufern zu übernehmen seien.

 

Im Rahmen der Beratung gibt Frau Stuhr zu bedenken, dass im Falle einer Wegeflächenveräußerung eventuell auch Begehrlichkeiten anderweitiger Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet nicht auszuschließen seien, die z. Zt. angrenzende gemeindliche Flächen pflegen und diese dann ebenfalls erwerben möchten.

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Wendt, fasst sodann die Diskussion dahingehend zusammen, dass man für die Frage, ob die Gemeinde die betreffende Wegefläche am Rande des Neubaugebietes An der Alten Schule behalten oder aber die Verkaufsüberlegungen konkretisieren möchte, letztlich ein aussagekräftiges Meinungsbild benötigt, inwieweit die dortigen Anlieger grundsätzlich an einem Erwerb interessiert seien. Wenn nicht alle Anlieger ein solches Interesse bekunden, könne er sich dort die Veräußerung der gemeindlichen Wegefläche eher nicht vorstellen.

 

Herr Schablack nimmt in diesem Zusammenhang nochmals Bezug auf eine Wortmeldung im Rahmen der Einwohnerfragestunde und erläutert, dass es sich bei seinen früheren Gesprächen mit den Anliegern lediglich um eine Tendenzbefragung gehandelt habe.

 

Es besteht sodann Einvernehmen, die weitere Beratung der Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung am 02.12.2014 zurückzustellen und zwischenzeitlich noch eine Interessenabfrage bei den betreffenden Anliegern durchzuführen.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0