Beschluss:

 

a)     Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer in der Gemeinde Stein gemäß Entwurf zu beschließen.

 

b)     Bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses möge ein Gespräch mit den örtlichen Campingplatzbetreibern zur beabsichtigten Stellplatzsteuererhebung geführt werden.

 


Herr Jürß erläutert den vorliegenden Satzungsentwurf. Seine Ausführungen erstrecken sich dabei vor allem auf die rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich der zur Stellplatzsteuer ergangenen Verwaltungsrechtsprechung, auf den Steuergegenstand, die Besteuerungsgrundlage (d.h. den Mietwert des steuerbaren Stellplatzes), den Steuertarif, das Erhebungsverfahren und auf die Mitwirkungspflichten der Campingplatzbetreiber. Speziell zur Frage, wann es sich um einen steuerbareren Stellplatz im Sinne der Satzung handelt, zitiert Herr Jürß den § 3 Abs. 1 Satz 1 des Satzungsentwurfes und konkretisiert dies unter Hinweis auf die in der Satzung enthaltenen Begriffsbestimmungen. Ebenso zeigt Herr Jürß anhand einer Beispielrechnung auf, wie hoch die Stellplatzsteuer für die einzelnen Stellplatzmieter sein könnte (bei einem angenommenen anrechenbaren Mietwert von z.B. 800,00 EUR und einem Steuertarif von 8 % = 64,00 EUR/Jahr). Welche Jahreseinnahme die Gemeinde aus der Stellplatzsteuer insgesamt erzielen könne, werde letztlich abhängig sein von der tatsächlichen Anzahl der Dauerstellplätze und von deren jeweiligen Mietwerten; Nach derzeitigem Kenntnisstand wäre aber ein Betrag von 40.000,00 EUR nicht unrealistisch. Die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages, den die Gemeinde dann anlässlich der Stellplatzsteuererhebung an das Amt Probstei zu entrichten hätte, beziffert Herr Jürß mit ungefähr 7.000,00 EUR/Jahr, wobei für die genaue Höhe letztlich die tatsächlichen Fallzahlen mitentscheidend wären.

 

In der nachfolgenden Diskussion wird insbesondere auf die Haushaltssituation der Gemeinde und auf die anstehenden Finanzierungsnotwendigkeiten hingewiesen.

 

Der Ausschuss nimmt auch einen entsprechenden Hinweis von Herrn Peeters auf und spricht sich dafür aus, vor dem endgültigen Satzungsbeschluss zuvor noch ein Gespräch mit den Campingplatzbetreibern zu führen.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Es schließt sich eine Terminabsprache dahingehend an, dass Vertreter der Gemeinde das gewünschte Gespräch mit den Campingplatzbetreibern am 15.11.2014 um 10.00 Uhr im Haus des Kurgastes führen wollen.