Beschlussvorschlag:

 

  1. Mit dem Ingenieur.-Büro Hauck ist über die Erstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Oberflächenentwässerung ein Ingenieursvertrag abzuschließen.
  2. Der Vertragsentwurf sowie eine Kostenschätzung über die Erstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist der Gemeinde bis Mitte Dezember 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Durch Herrn Hauck und den Vorsitzenden wurde die Notwendigkeit eines Abwasserbeseitigungskonzeptes eingehend erklärt und begründet. Hierbei handelt es sich nach dem Landeswassergesetz SH um eine „Kannbestimmung“. Das Konzept ist jedoch für die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Grundstückseigentümer eine zwingende Voraussetzung.

Es wurde folgender Beschluss gefasst.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0