Sitzung: 13.11.2014 Werk-, Verkehrs- und Schloss Hagen-Ausschuss
Beschlussvorschlag:
- Mit dem Ingenieur.-Büro Hauck ist über die Erstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Oberflächenentwässerung ein Ingenieursvertrag abzuschließen.
- Der Vertragsentwurf sowie eine Kostenschätzung über die Erstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist der Gemeinde bis Mitte Dezember 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Durch Herrn Hauck und
den Vorsitzenden wurde die Notwendigkeit eines Abwasserbeseitigungskonzeptes
eingehend erklärt und begründet. Hierbei handelt es sich nach dem
Landeswassergesetz SH um eine „Kannbestimmung“. Das Konzept ist jedoch für die
Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Grundstückseigentümer eine
zwingende Voraussetzung.
Es wurde folgender Beschluss gefasst.
Stimmberechtigte: |
7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |