Sitzung: 13.11.2014 Werk-, Verkehrs- und Schloss Hagen-Ausschuss
Durch den Vorsitzenden werden folgende Punkte mitgeteilt:
1.
In
einer Wohnung im Haus Jürgenskoppel 27a sind im Bad und im Gäste-WC die Fliesen
von der Wand gefallen, sodass beide Räume neu gefliest werden müssen. Der
Auftrag dazu wurde vom Bürgermeister als Eilentscheidung erteilt.
2.
Es
liegt von einer Interessentin ein Mietersuchen für den „Künstlerkeller“ im
Schloss vor.
3.
Das
LF 8 der Feuerwehr wurde auftragsgemäß umgerüstet und ist somit wieder
einsatzbereit.
4.
Der
Förderantrag für die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges HLF 20/16 wurde mit
einer Zuschusssumme in Höhe von 56.000 € positiv entschieden.
5.
Die
Maßnahmen in Schlosspark im Zuge des „Denkmalpflegerischen Zielkonzeptes“ sind
abgeschlossen.
Die Maßnahmen wurden
zum größten Teil durch den Förderverein Schloß Hagen e.V. bezahlt.
Jenseits der Hagener
Au wurde die Grotte als Freisitz durch den Förderverein ohne Kosten der
Gemeinde wieder hergerichtet. Es wird dort noch eine Bank eingebaut, die durch
einen Spender aus der Gemeinde gespendet wurde.
6.
Durch den GV Jöhnk wird die Nutzung der von der Gemeinde angeschafften Geschwindigkeitsmessanlage bemängelt.
7 Der GV Niebuhr spricht das Verhältnis der
Kyffhäuser-Kameradschaft als Schlossnutzer an. Hier ist es nach Angaben und
Mitteilung der Kameradschaft zu Meinungsverschiedenheiten bei der Mietung für
die Jahreshauptversammlung 2015 sowie einer Veranstaltung während des
Herbstmarktes gekommen.
Durch das Ausschussmitglied Frank Duffner,
der als Firmeninhaber der FDC die Vermarktung des Schlosses im Auftrag der
Gemeinde vornimmt, wird dazu eingehend Stellung genommen Aus dieser Stellungnahme
geht hervor, dass das Gesprächsangebot über die angesprochene Veranstaltung
sowie über die Mietung zur Jahreshauptversammlung durch die Vorsitzende der
Kyffhäuser-Kameradschaft nicht angenommen wurde. Weiterhin wurde der E-Mail
Verkehr nicht beantwortet.
Herr Duffner teilte
auch mit, dass die Mietung für die Versammlung fristgerecht eingetragen wurde,
sodass für die Kyffhäuser Planungssicherheit gegeben war. Lediglich die
Forderung für eine vor der Versammlung Freihaltung der Räume konnte auf Grund
einer möglichen Buchung in diesem Zeitraum nicht durchgeführt werden.