Durch den Vorsitzenden werden folgende Punkte mitgeteilt:

1.    In einer Wohnung im Haus Jürgenskoppel 27a sind im Bad und im Gäste-WC die Fliesen von der Wand gefallen, sodass beide Räume neu gefliest werden müssen. Der Auftrag dazu wurde vom Bürgermeister als Eilentscheidung erteilt.

2.    Es liegt von einer Interessentin ein Mietersuchen für den „Künstlerkeller“ im Schloss vor.

3.    Das LF 8 der Feuerwehr wurde auftragsgemäß umgerüstet und ist somit wieder einsatzbereit.

4.    Der Förderantrag für die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges HLF 20/16 wurde mit einer Zuschusssumme in Höhe von 56.000 € positiv entschieden.

5.    Die Maßnahmen in Schlosspark im Zuge des „Denkmalpflegerischen Zielkonzeptes“ sind abgeschlossen.

Die Maßnahmen wurden zum größten Teil durch den Förderverein Schloß Hagen e.V. bezahlt.

Jenseits der Hagener Au wurde die Grotte als Freisitz durch den Förderverein ohne Kosten der Gemeinde wieder hergerichtet. Es wird dort noch eine Bank eingebaut, die durch einen Spender aus der Gemeinde gespendet wurde.

6. Durch den GV Jöhnk wird die Nutzung der von der Gemeinde angeschafften  Geschwindigkeitsmessanlage bemängelt.

7    Der GV Niebuhr spricht das Verhältnis der Kyffhäuser-Kameradschaft als Schlossnutzer an. Hier ist es nach Angaben und Mitteilung der Kameradschaft zu Meinungsverschiedenheiten bei der Mietung für die Jahreshauptversammlung 2015 sowie einer Veranstaltung während des Herbstmarktes gekommen.

      Durch das Ausschussmitglied Frank Duffner, der als Firmeninhaber der FDC die Vermarktung des Schlosses im Auftrag der Gemeinde vornimmt, wird dazu eingehend Stellung genommen Aus dieser Stellungnahme geht hervor, dass das Gesprächsangebot über die angesprochene Veranstaltung sowie über die Mietung zur Jahreshauptversammlung durch die Vorsitzende der Kyffhäuser-Kameradschaft nicht angenommen wurde. Weiterhin wurde der E-Mail Verkehr nicht beantwortet.

Herr Duffner teilte auch mit, dass die Mietung für die Versammlung fristgerecht eingetragen wurde, sodass für die Kyffhäuser Planungssicherheit gegeben war. Lediglich die Forderung für eine vor der Versammlung Freihaltung der Räume konnte auf Grund einer möglichen Buchung in diesem Zeitraum nicht durchgeführt werden.