Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage. Damit soll grundsätzlich Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid eingelegt werden und es soll ein Anwalt mit der Ausformulierung des Widerspruchs zu Kosten in Höhe von maximal einem Tagessatz bzw. maximal 1.000,-- € beauftragt werden.


Bürgermeister Gafert erklärt, dass die Sachlage zu diesem Punkt eigentlich klar ist. Die Gemeinde hat bereits eine eigene Resolution abgegeben. Amtsdirektor Körber ergänzt die Ausführungen von Herrn Gafert. Bereits in 2013 wurde eine Bewilligung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen für das Feld Prasdorf erteilt. Es geht nun darum, ein Signal zu setzen, indem ein Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid eingelegt wird. Hierzu sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden, die Kosten der anwaltlichen Vertretung sollen den Kostenrahmen von 1.000,-- € und damit einen Tagessatz nicht überschreiten. Es wird hierzu noch ein Gespräch mit dem Anwalt erfolgen.

 

Frau Finck fragt an, ob der Bewilligungsbescheid befristet ist. Da er noch nicht in Anspruch genommen wurde, könnte auch der Ablauf des Bewilligungsbescheides abgewartet werden. Herr Körber empfiehlt nicht auf den Ablauf des Bewilligungsbescheides zu warten. Letztlich könnte dieser auch noch verlängert werden. Es geht nun zunächst einmal darum, ein Signal zu setzen, um deutlich zu machen, dass der Protest gegen das Fracking immer mehr zunimmt. Herr Tietgen erklärt als Vertreter der Frackinggegner, dass in der 3. Stufe ein Betriebsplanverfahren durchgeführt werden muss. Es könnte sein, dass eine Verlängerung des Bewilligungsbescheides  reine Formsache ist. Er empfiehlt ebenfalls, den Widerspruch einzulegen.


Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:            8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0