Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Förderantrag zum Bau des Feuerwehrhauses auf Basis des beschlossenen Nutzungskonzeptes zu stellen. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit den Gemeinden Wisch und Krokau.

 

Zur Trägerschaft ist ein Zweckverband nach den Regelungen des GkZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit) gemeinsam mit den Gemeinden Wisch und Krokau zu gründen. Auf Basis der nachfolgenden Eckdaten beschließt die Gemeinde den Beitritt.

 

In einer ausführlichen Präambel ist das Nutzungskonzept und damit die Zielrichtung zur Nachnutzung der Grundschule Krokau zu erläutern. Die Aufgabe des Brandschutzes wird auf den Zweckverband übertragen. Die Übertragung weiterer gemeinsamer Aufgaben soll ermöglicht werden. Der Sitz des Zweckverbandes soll der Sitz der Amtsverwaltung sein. Eine eigene Verwaltung soll nicht vorgehalten werden.

Die Organe sind der/die Verbandsvorsteher/In sowie die Verbandsversammlung, die aus den Bürgermeistern sowie je zwei weiteren Vertreter/Innen der drei beteiligten Gemeinden bestehen soll. Es soll ein Hauptausschuss 7 Mitgliedern eingerichtet werden, dem möglichst nicht die Bürgermeister angehören. Ein Vertreter des TSV Barsbek soll bürgerliches Mitglied werden.

 

Die Berechnung der Verbandsumlage erfolgt im Verhältnis der Finanzkraft der Gemeinden unter Einbeziehung der Zweitwohnungssteuer zueinander.

 

Die Amtsverwaltung wird gebeten, hierzu einen öffentlich-rechtlichen Vertrag und eine Verbandssatzung auf Basis der vorstehenden Eckdaten vorzubereiten, mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und diese dann zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

Die Gründung des Zweckverbandes soll zum 01.01.2016 erfolgen.


Bürgermeister Gafert erläutert die Nachnutzung der Grundschule Krokau ausführlich anhand der Verwaltungsvorlage. Die Entwicklung sollte als Chance gesehen werden. Neben den drei Wehren von Barsbek, Krokau und Wisch bietet das Gebäude weitere Nutzungsmöglichkeiten und auch der TSV Barsbek könnte dort eine neue Bleibe bekommen. Nach den vorliegenden Zahlen ist auch die finanzielle Anstrengung durchaus zu schaffen. Die Gemeinde Wisch geht dabei sehr voran, sie hat bereits eine große finanzielle Hilfe eingebracht.

 

Herr Körber ergänzt die Ausführungen von Herrn Gafert. Mit der Kostenschätzung von 1,6 Mio. € wurde eine Punktlandung hingelegt, nun benötigt das LLUR eine Grundsatzentscheidung der Gemeinden, um den Förderantrag voranzubringen. Die Förderquote wird wohl bei 55 % bzw. maximal 750.000,-- € liegen. Den Grunderwerb hat die Gemeinde Wisch vorgenommen. Herr Körber erklärt weiter, dass das Projekt  letztlich kein reines Feuerwehrprojekt bleiben wird. Die möglichen Nutzungen werden in der Präambel des Vertrages über den noch zu gründenden Zweckverband aufgeführt. Dem Zweckverband wird dann auch die Aufgabe des Brandschutzes übertragen. Wenn der Förderantrag durch ist, muss die Ausschreibung erfolgen und dann wird auch die Gemeindevertretung das Projekt erneut beraten.

 

Bürgermeister Gafert verliest daraufhin die Beschlussvorschläge der Verwaltungsvorlage. Er fügt hinzu, dass diese Entscheidung eine historische Bedeutung hat.


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Gemeindewehrführer Howe bedankt sich im Namen der Feuerwehr für die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung. Herr Klaus-Dieter Grewe bedankt sich ebenfalls bei der Gemeindevertretung als Vorsitzender des TSV Barsbek.