Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

a)     der ihr mit der Verwaltungsvorlage STOLT/BV/053/2014 vorgelegten Kalkulation und den darin enthaltenen Ermessensentscheidungen zuzustimmen,

 

b)     die „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Stoltenberg (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung – GewässerUnhGebSa)“ in der Fassung des vorgelegten Entwurfs bei Inkrafttreten zum 01.01.2015 zu beschließen.

 


Der von der Gemeinde zu zahlende Mitgliedsbeitrag an den Gewässerunterhaltungsverband wird bereits vielfach in anderen Gemeinden auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Für das Gemeindegebiet Stoltenberg sind ca. 6.000,00 € umzulegen. Der von der Verwaltung vorgelegte Satzungsentwurf wurde bereits im September im Finanzausschuss vorberaten. Die Gebührengrundlage ergibt für ein Wohngrundstück 7,96 € pro Jahr. Landwirtschaftliche Flächen werden nach Hektar berechnet. Die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr erfolgt ab 01.01.2015. Beispielrechnungen konnten der Sitzungsvorlage entnommen werden.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0