Der Antrag der LWG auf Beauftragung der Werkleitung mit der Erstellung eines Maßnahmeplanes und dessen Umsetzung, mit dem Ziel der zeitgemäßen Erneuerung des Rechnungswesens im Eigenbetrieb der Gemeinde Laboe, wird von Herrn Strohmeyer vorgetragen. Er verweist unter anderem auf die Notwendigkeit einer Neugestaltung des Kontenrahmens des Eigenbetriebes der Gemeinde Laboe.

Bürgermeister Riecken bezieht Stellung und verweist auf bestehende Testate von den Wirtschaftsprüfern. Darüber hinaus informiert er, dass für die Buchhaltung als Basis der Datev-Kontenrahmen nach dem Standardkontenrahmen SKR04 (gültig für 2014) gelte.  Dieser basiere auf dem sogenannten Abschlussgliederungsprinzip. Insofern, so Herr Riecken, ist der für den Eigenbetrieb abgeleitete Kontenplan des Rechnungswesens durchaus zeitgemäß. Als Vorlage wird der Datev-Kontenrahmen an die Mitglieder des Werkausschusses verteilt. Herr Strohmeyer zieht den Antrag der LWG zurück.