Gemeindevertreter Wollesen weist auf die Nichtöffentlichkeit des Tagesordnungspunktes 14 hin und fragt nach, ob der Tagesordnungspunkt „Friedhofsangelegenheiten“ tatsächlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden muss.

Herr Bürgermeister Dieterich erläutert, dass die Tagesordnung gemeinsam mit Herrn Amtsdirektor Körber abgestimmt wurde und Grundstücksangelegenheiten nichtöffentlich beraten werden müssen. Soweit es möglich ist, werden Angelegenheiten der Gemeinde öffentlich beraten. Die rechtlichen Möglichkeiten werden diesbezüglich voll ausgeschöpft.

 

Anträge für die Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung werden nicht gestellt.