Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Brodersdorf beschließt, grundsätzlich Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 13.03.2013 bezüglich des Feldes ‚Prasdorf‘ einzulegen.

 

  1. Für die rechtssichere Ausformulierung des Widerspruchs wird ein geeigneter Anwalt zu Rate gezogen, der der Gemeinde Brodersdorf im Vorfeld die Höhe der Kosten mitteilen wird. Die Kostenhöhe soll maximal einen Tagessatz (1.000,00 €) betragen. Der Widerspruch soll gemeinsam mit weiteren durch den Bewilligungsbescheid betroffenen Gemeinden eingelegt werden, falls deren Gemeindevertretungen entsprechende Beschlüsse fassen.

 

 


Vor Beginn der Diskussion wird der korrekte Bewilligungsbescheid zur „Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen für das Feld Prasdorf“ verteilt (Anlage zum Protokoll).

Zur Sitzungsvorlage erläutert Frau Mews, dass eine Kostenteilung durch das Einbeziehen anderer Gemeinden erwirkt werden soll. Die Ausformulierung des Widerspruches über einen Anwalt soll Formfehlern vorbeugen.

 

Nach kurzer Beratung über die inhaltliche Zielsetzung des Widerspruchs sowie eine fristgerechte, zügige Vorgehensweise ist man sich einig, das Widerspruchsverfahren unverzüglich anzustoßen, ggf. auch ohne Beteiligungen der Nachbargemeinden, wenn diese einen größeren Zeitbedarf für ihre Beratungen haben. Die Gemeinde Stein hat sich bereits für einen gemeinsamen Widerspruch ausgesprochen.

 

Frau Bürgermeisterin Mews verliest den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage. Gemeinsam wird darauf gedrängt, dass der zu Rate zu ziehende Anwalt bei der Formulierung des Widerspruchs darauf zu achten hat, dass der Widerspruch keine Regressansprüche an die Gemeinden nach sich ziehen kann.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0