Dem Finanzausschuss lag zur Sitzung ein von der Amtsverwaltung zur Verfügung gestellter Muster-Entwurf für eine Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vor. Anhand dieser Vorlage erfolgte eine erste Beratung zu diesem komplexen Thema. Die Gemeinde hatte bereits im Jahr 2010 ein Konzept für die Erhaltung und Entwicklung der Gemeindewege und -Straßen in Auftrag gegeben.

Eine seinerzeit erfolgte Kostenschätzung für den künftigen Sanierungsbedarf, machte deutlich, dass die Gemeinde die erforderlichen Mittel nicht durch Eigenfinanzierung erbringen kann.

Bei kreditfinanzierten Vorhaben ist die Gemeinde verpflichtet, eigene Möglichkeiten auszuschöpfen und entsprechende Ausbaubeiträge zu erheben. Während der Diskussion wurde deutlich, dass das Thema Ausarbeitung einer Straßenausbausatzung für die Gemeinde Brodersdorf nicht ohne rechtliche Beratung zu leisten ist. Der Finanzausschuss beschloss einstimmig, das ein spezialisiertes Planungsbüro oder entsprechende Fachanwälte mit der weiteren Ausarbeitung einer Satzung beauftragt werden soll. Es werden für den ersten Planungsauftrag Kosten in Höhe von 5.000,00 € erwartet.