Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss schlägt vor, dass durch die Amtsverwaltung für die Reinigung der klassifizierten Straßen gem. Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung Angebote für eine mechanische Reinigung jeweils für eine 14-tägige bzw. monatliche Reinigung einzuholen sind.

 


Durch die Gemeindevertretung wurde in der Sitzung am 08.07.2014 eine neue Straßenreinigungssatzung beschlossen. Durch diese wurde die Reinigungspflicht für die nicht klassifizierten Straßen (Gemeindestraße) auf die Grundstückseigentümer übertragen. Die Reinigungspflicht für die klassifizierten Straßen wurde auf Grund der für diese Straßen vorhandenen Gefahr nicht übertragen, sodass die Reinigungspflicht bei der Gemeinde liegt. Die Kosten dafür trägt die Gemeinde. Dieses ist nach Ansicht von Grundstückseigentümer ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da durch die Kostenübernahme durch die Gemeinde auch die Grundstückseigentümer der nicht klassifizierten Straßen mit herangezogen werden.

Nach Angaben des Bürgermeisters haben sich auch bereits Grundstückseigentümer beschwert.

Der Bürgermeister erklärt, dass er der Meinung ist, dass die Grundstückseigentümer an den klassifizierten Straßen auch nach der Nichtübertragung der Reinigungspflicht die Reinigung weiterhin durchführen werden. Die Diskussion über die Nichtgleichbehandlung empfinde er als eine reine Neiddebatte. Dieser Meinung schließt sich auch der Gemeindevertreter Jöhnk an. Dieser Ansicht wird durch den Gemeindevertreter Fahrenkrog widersprochen. Seiner Ansicht nach handelt es sich um eine Sachdiskussion über eine durch die Gemeindevertretung beschlossene Satzung, die in diesem Teil eine Reinigungspflicht nicht mehr vorsieht, sodass der Gemeinde dadurch Kosten entstehen, die durch alle Grundstückseigentümer getragen werden.

In der anschließenden Diskussion werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten angesprochen. Dabei wurde auch wieder eine Gesamtübertragung der Reinigungspflicht vorgeschlagen, wie sie in der vorherigen Satzung enthalten war. Weiterhin wurde vorgeschlagen, das gesamte Straßennetz nicht zu übertragen, sodass die Reinigungspflicht bei der Gemeinde verbleibt, die dann die entstehenden Kosten über eine Gebührensatzung geltend machen kann.

Nach Beendigung der Diskussion wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0