Sitzung: 17.09.2014 Finanz- und Lenkungsausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
schlägt vor, dass durch die Amtsverwaltung für die Reinigung der
klassifizierten Straßen gem. Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der
Straßenreinigungssatzung Angebote für eine mechanische Reinigung jeweils für
eine 14-tägige bzw. monatliche Reinigung einzuholen sind.
Durch die Gemeindevertretung wurde in
der Sitzung am 08.07.2014 eine neue Straßenreinigungssatzung beschlossen. Durch
diese wurde die Reinigungspflicht für die nicht klassifizierten Straßen
(Gemeindestraße) auf die Grundstückseigentümer übertragen. Die
Reinigungspflicht für die klassifizierten Straßen wurde auf Grund der für diese
Straßen vorhandenen Gefahr nicht übertragen, sodass die Reinigungspflicht bei
der Gemeinde liegt. Die Kosten dafür trägt die Gemeinde. Dieses ist nach
Ansicht von Grundstückseigentümer ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
da durch die Kostenübernahme durch die Gemeinde auch die Grundstückseigentümer
der nicht klassifizierten Straßen mit herangezogen werden.
Nach Angaben des Bürgermeisters haben
sich auch bereits Grundstückseigentümer beschwert.
Der Bürgermeister erklärt, dass er der
Meinung ist, dass die Grundstückseigentümer an den klassifizierten Straßen auch
nach der Nichtübertragung der Reinigungspflicht die Reinigung weiterhin
durchführen werden. Die Diskussion über die Nichtgleichbehandlung empfinde er
als eine reine Neiddebatte. Dieser Meinung schließt sich auch der
Gemeindevertreter Jöhnk an. Dieser Ansicht wird durch den Gemeindevertreter
Fahrenkrog widersprochen. Seiner Ansicht nach handelt es sich um eine
Sachdiskussion über eine durch die Gemeindevertretung beschlossene Satzung, die
in diesem Teil eine Reinigungspflicht nicht mehr vorsieht, sodass der Gemeinde
dadurch Kosten entstehen, die durch alle Grundstückseigentümer getragen werden.
In der anschließenden Diskussion
werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten angesprochen. Dabei wurde auch wieder
eine Gesamtübertragung der Reinigungspflicht vorgeschlagen, wie sie in der
vorherigen Satzung enthalten war. Weiterhin wurde vorgeschlagen, das gesamte
Straßennetz nicht zu übertragen, sodass die Reinigungspflicht bei der Gemeinde
verbleibt, die dann die entstehenden Kosten über eine Gebührensatzung geltend
machen kann.
Nach Beendigung der Diskussion wird
folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.
Stimmberechtigte: |
7 |
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Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |