Frau Kussin stellt die dem Satzungsentwurf für die Gewässerunterhaltungsgebühr zu  Grunde liegende Kalkulation vor (siehe Sitzungsvorlage STOLT/BV/053/2014).

 

  • Die Anwesenden informieren sich über Details der Kalkulation. Zum Beispiel:
  • Auf die Gemeinde selbst entfallen 18 Gebühreneinheiten für Straße, Dörpshus, Sportplatz usw.
  • Forst und Seen sind nicht mit in der Verteilung berücksichtigt.
  • Die Nutzungsangaben der Flächen basieren auf den Angaben des Katasteramtes.

 

Der vorliegende Entwurf der „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Stoltenberg“ wird einstimmig befürwortet. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung zu beschließen.

 

Nach Beschluss der Gemeindevertretung würde die neue Gebühr zusammen mit dem Grundsteuerbescheid erstmals Ende Januar 2015 erhoben werden. Ein entsprechendes Infoblatt wird dem Bescheid beiliegen.