Beschluss:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im 2. Auflegungsverfahren vorgetragenen privaten und behördlichen Stellungsnahmen entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil a) und dem Textteil (Teil b), für das Gebiet der Marina Wendtorf in der vorliegenden bzw. auf Grund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht, der Gestaltungsplan, der grünordnerische Fachbeitrag, der Fachbeitrag Artenschutz, die FFH Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf das EU-Vogelschutzgebiet, die FFH Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf das FFH-Gebiet Küstenlandschaft Bottsand-Martskamp und vorgelagerte Flachgründe, dass schalltechnische Gutachten sowie die verkehrliche Stellungnahme werden in den vorliegenden bzw. auf Grund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 Bau GB beizufügen. Durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Probsteier Herold ist die 7. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 2 für das Gebiet der Marina Wendtorf rechtskräftig zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung mit der zusammenfassenden Erklärung wehrend der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden können.

 


Die Gemeindevertreter Herr Rüdiger Grabow, Frau Christel Grünberg, Herr Martin Grünberg, Herr Claus Heller, Herr Wilfried Bierkant und Herr Volker Petong hatten bereits zu TOP 6 den Sitzungsraum wegen der Besorgnis der Befangenheit gemäß § 22 GO den Sitzungsraum verlassen. Der anwesende Städteplaner Herr Dr. Heisel erläutert ergänzend zu den Ausführungen zu TOP 6 noch einmal die vorliegenden Planunterlagen und Abwägungsvorschläge. Dabei geht Herr Dr. Heisel noch einmal auf das immer wiederkehrende Thema der Widmung ein. Ergänzend hierzu erläutert Herr Amtsdirektor Körber, dass es sich bei der seinerzeitigen Ausgrenzung der Bundeswasserstraße um ein Verfahren nach bundesrechtlichen Vorschriften gehandelt habe. Dabei sei ein öffentliches Interesse notwendig. Von einem Widmungsverfahren, wie es aus dem Straßen- und Wegerecht des Landes Schleswig-Holstein bekannt ist, ist hierbei nicht die Rede. Im Übrigen handelt es sich um das gleiche Verfahren welches seinerzeit bei dem Bau auch der auf  Land befindlichen Häuser durchgeführt wurde. Auch diese Häuser befinden sich im Bereich einer ehemaligen Bundeswasserstraße. Grundsätzlich sei es nicht ausgeschlossen, dass auch ein privates unternehmerisches Engagement dem öffentlichen Interesse dient. Dies sei auch mehrfach juristisch unter anderem auch mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium geklärt.

 

Im Anschluss ergeht folgender

 

 

 


Stimmberechtigte: 5

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

 

Die Gemeindevertreter Herr Rüdiger Grabow, Frau Christel Grünberg, Herr Martin Grünberg, Herr Claus Heller, Herr Wilfried Bierkant und Herr Volker Petong betreten den Sitzungsraum.