Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

GV Breitfelder bemängelt in diesem Zusammenhang, dass die Sitzung entgegen § 34 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 GO zu spät terminiert wurde (Ablauf der dreimonatigen Frist).