Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabelle) als Gesamtabwägung. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht und das Innenbereichsgutachten werden in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen, die Erteilung der Genehmigung ist nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung mit Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Bürgermeister zitiert die Amtsvorlage und übergibt das Wort an Herrn Wedemeier vom Architekturbüro B2K.

 

Herr Wedemeier erläutert allen Mitgliedern die Inhalte einiger Stellungnahmen von Trägern der öffentlichen Belange. Auf die Stellungnahme Nr. 30 der Schleswig-Holsteinischen Netz AG wird er noch im folgenden TOP näher eingehen.

 

Herr Niebuhr erkundigt sich zum Sachstand der vorgesehenen Oberflächenentwässerung für das im F-Plan ausgewiesene Gemeindegebiet.

 

An dieser Stelle übernimmt Herr Hauck vom Ingenieurbüro Hauck das Wort und zeigt anhand eines mitgebrachten Plans auf, wie die Oberflächenentwässerung erfolgt. Das Regenwasser wird wie zu Beginn der Planungsphase vorgesehen in den Passader See abgeleitet.

 

Der Vorsitzende geht ferner auf die Stellungnahme des Kreisbauamtes (Nr. 23) ein, nach der auf die Schonung des vorhandenen Knicks hingewiesen wird. Der Bürgermeister verweist diesbezüglich auf die Ausweisung neuer Knickflächen im Gemeindegebiet und die sich anschließenden Erläuterungen von Herrn Fister unter TOP 9.

 

Des Weiteren zitiert er die Stellungnahme Nr. 33 der Verkehrsbetriebe Kreis Plön, die auf die Reaktivierung der Bahnstrecke Schönberg à Kiel hinweist.

Da ohnehin durch den F-Plan keine Vorfestlegungen getroffen werden, sei dieser Hinweis irrelevant.

 

Abschließend müsse der Wortlaut „bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden“ im Beschlussvorschlag 2 der Verwaltungsvorlage entfernt werden, da die den Mitgliedern vorliegende Entwurfsfassung der 13. Änderung des F-Planes bereits alle Änderungen beinhaltet.

Auf Rückfrage des Bürgermeisters wird dies durch Herrn Wedemeier bestätigt.

 

Herr Pfeiffer verliest die Beschlussvorschläge und bittet um das Handzeichen.


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0