Beschluss:

 

Der Bauausschuss fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

a)        Für das Gebiet „südwestlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Schwanenweg, nordöstlich der Bebauung am Langensoll, das Flurstück 86/69 sowie einen Teilbereich des Flurstücks 86/70 der Flur 3“ wird der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 im Regelverfahren mit dem vorgenannten Planungsziel gefasst.

 

b)        Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist dabei durchzuführen.

 

c)        Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich be­kannt zu machen.

 

d)        Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs der Änderung des Bebauungsplanes wird das Büro B2K Freischaffende Architekten und Stadtplaner nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Kostenübernahmeerklärung) mit dem Vorhabenträger beauftragt.

 

e)        Im Rahmen der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

f)         Im Rahmen der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 wird die frühzeitige Behördenbeteiligung und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 


Der Beschluss erfolgt gemäß Beschlussvorschlag.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0