Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet „östlich des Wulfsdorfer Weges, südlich der Straße Kellerrehm und nördlich der Straße Seeblick“, die Begründung mit Umweltbericht, die Artenschutzrechtliche Prüfung und das Schallgutachten Verkehrslärm werden in den vorliegenden Fassungen unter Berücksichtigung der protokollierten Änderungen beschlossen bzw. gebilligt.

 

2.    Der Entwurf des Planes, die Begründung mit Umweltbericht, die Artenschutzrechtliche Prüfung und das Schallgutachten Verkehrslärm sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.


Herr Pfeiffer verweist auf die Beschlussvorlage. Die Besprechungsprotokolle zur Erschließung des B-Plans Nr. 12 mit dem Ingenieurbüro Hauck, Vertretern der Amtsverwaltung und des Kreises Plön vom 12.03.2014 und 25.06.2014 liegen den Mitgliedern nicht vor und werden als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügt. Sodann verliest der Bürgermeister das Besprechungsprotokoll vom 25.06.2014. Anschließend gibt Herr Hauck nähere Erläuterungen dazu ab und veranschaulicht diese anhand des B-Plan-Entwurfes.

 

Zu der beigefügten Begründung des Umweltberichtes, welcher Bestandteil des B-Plan Nr. 12 ist, gibt Herr Fister folgende Änderungen zu Protokoll:

 

Unter Nr. 9.1 des Umweltberichtes muss der zweite Satz ersatzlos gestrichen werden. Ebenso der Hinweis auf Überhälter, Salweide sowie die letzten beiden Sätze von Pkt. 9.1. Zu ändern ist ebenfalls unter Pkt. 9.2 der zusätzliche Ausgleichsbedarf in Höhe von jetzt 0,3133 ha auf 0,3968 ha. Zu streichen ist ferner unter Pkt. 7.3 die Tabelle Nr. 4 und entsprechend der letzte Satz.

 

Auf der Seite 22 wird in der Tabelle 5 zwei Ausgleichsflächen mit dem Begriff „Ost“ beschrieben. Gemeint ist die Fläche mit der Größenordnung 8.926 m² als Ausgleichsfläche „West“. Die zweite Ausgleichsfläche Ost mit der Größenordnung 9.954 m² steht nicht zur Verfügung. Die Ausgleichsfläche West ist aber ausreichend.

 

Herr Wedemeier knüpft an seine Ausführungen aus TOP 8 an und unterrichtet die Gemeindevertretung über eine vergrabene Niederspannungsleitung, welche exakt auf der nördlichen Grundstücksgrenze verläuft. Diese möchte B2K aus Nachvollziehbarkeitsgründen für die Zukunft als sogenannte Eintragung „L1 und L2“ in den B-Plan aufnehmen.

 

Die Eintragung wird von allen befürwortet.

 

Herr Rehder möchte wissen, ob die Tiefe bekannt sei, in der die Leitung liegt.

 

Herr Wedemeier antwortet, dass diese nicht bekannt sei, es aber bei der Eintragung hauptsächlich darum gehe, dass Überbauungen oder tiefwurzelnde Bepflanzungen auf dieser Fläche durch zukünftige Eigentümer grundsätzlich unterbleiben.

 

Herr Jöhnk kritisiert in dem vorliegenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, dass keine Ausweisung für einen neuen Spielplatz vorgesehen ist.

 

Der Vorsitzende entgegnet mit der im Bauausschuss ausführlich diskutierten Abwägung, die letztendlich eine Ablehnung zum Ergebnis hatte. Die Gemeinde betreibt nach Schließung zweier Spielplätze immer noch insgesamt 7 Anlagen, für die alle Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten anfallen.

 

Herr Jöhnk betont, dass einige Spielplätze aufgrund ihres maroden Zustands, darunter z.B. der am Pommernring, seit geraumer Zeit überhaupt nicht bespielbar seien. Hier bestünde eine Sorgfaltspflicht der Gemeinde.

 

Herr Niebuhr spricht die Vorliebe für Mehrfamilienhäuser gerade bei jungen Familien an. Zur Steigerung der Attraktivität für diese Zielgruppe sei ein Vorhalten von solchen Spielplatzanlagen enorm wichtig für die Gemeinde. Aus diesem Grund sei der Bau eines neuen Spielplatzes unabdingbar. Alle anderen Anlagen seien unzureichend. Deshalb werde er dem Aufstellungsbeschluss in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen.

 

Herr Fister stellt klar, dass es sich hier um ein Baugebiet innerhalb der Gemeinde handelt, welches nicht allen Anforderungen gerecht werden könne. Es seien viele Aspekte in den Beratungsgesprächen für diesen Entwurf eingeflossen. Es muss ein entsprechender Bedarf für solche Projekte bestehen, um den finanziellen Aufwand zu begründen. Dieser Bedarf sei derzeit nicht gegeben.

 

Herr Niebuhr bestreitet diese Ansicht energisch und wird von Gemeindevertreter Herrn Debus bestätigt, der Fotos von den vorhandenen Spielplätzen zeigt.

 

Finanzausschussvorsitzender Herr Timm beanstandet in diesem Zusammenhang das Fehlen einer entsprechenden Haushaltsanmeldung seitens der SPD-Fraktion, sofern sie solche Ausgaben tätigen wollen.

 

Die Diskussion wird hitzig fortgeführt. Der Bürgermeister wird die Kritik zur Kenntnis nehmen und lässt abstimmen.


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0