Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Probsteierhagen über die Reinigung der öffentlichen Straßen (Straßenreinigungssatzung – StrReinSa) in der Fassung des Entwurfs gemäß Verwaltungsvorlage PROBS/BV/101/2014.


Der Bürgermeister verliest die Vorlage und erläutert die vorgesehenen Ausnahmen von der Straßenreinigung, welche auf dringlichem Wunsch der Bewohner des Neubaugebietes Trensahl Berücksichtigung fanden.

 

Herr Timm fragt an, ob die Straßenreinigungspflicht auch die Rinnsteine einschließt.

 

Dies sei nicht der Fall antwortet Herr Pfeiffer. Die Kosten für eine Reinigung durch eine Firma müssten wieder auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden, daher hofft man auf die freiwillige Erfüllung durch die Anwohner.

 

Herr Debus gibt zu bedenken, dass er im Winter bei starkem Schneefall für sein Grundstück nur die halbe Straße räumen müsse, wobei sein Nachbar kaum mehr zu bewältigende Schneemassen zu beseitigen hätte. Er schätzt die Menge auf 20 m³.

 

Herr Pfeiffer appelliert in solchen Fällen auf die gemeindliche Nachbarschaftshilfe. Jedoch sei die Aufnahme weiterer Ausnahmen in die Satzung nicht zweckmäßig.

 

Man einigt sich darauf, erstmal zu schauen, ob die Regelungen des vorliegenden Satzungsentwurfs durch die Einwohnerschaft angenommen und befolgt werden.

 

Es ergeht folgender


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0