Beschluss:

 

Die Nutzung des Gemeindewappens wird grundsätzlich erlaubt. Die Weitergabe des Wappens an Dritte ohne Zustimmung der Gemeinde ist untersagt. Außerdem darf keine wirtschaftliche Nutzung stattfinden.


Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt und bittet um eine Grundsatzentscheidung, um einzelne Anträge auf Genehmigung des Gemeindewappens zu unterbinden. Es wird folgender Beschluss gefasst:


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0