Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Wortlaut des § 2 der gemeindlichen Entschädigungssatzung „ein Sitzungsgeld  in Höhe von 10,00 €“ auf „35 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung“ zu ändern.


Nach § 2 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Stein erhalten die Gemeindevertreter und bürgerliche Ausschussmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 € pro Sitzung, dies entspricht 35  % vom Höchstsatz nach der Landesverordnung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung). Herr Bürgermeister Dieterich berichtet, dass in den Gemeinden des Amtes Probstei durchschnittlich Sitzungsgeld in Höhe von 17,00 € gezahlt wird.


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen:

Befangen: 0