Beschluss:

 

Der vorliegenden Konzeptstudie wird zugestimmt.

 

Das Amt wird gebeten, den Förderantrag an das LLUR für den Bau des gemeinsamen Feuerwehrhauses der drei gemeindlichen Wehren zu erarbeiten und damit das Projekt „Künftige gemeinsame Nutzung der ehemaligen Grundschule Krokau“ weiter voranzutreiben.

 

Der Gründung eines Zweckverbandes zum künftigen Betrieb wird dem Grunde nach zugestimmt. Die Beschlussfassung über die Details des Vertrages bzw. der Satzung erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Die Finanzierung der erforderlichen Planungskosten für die Maßnahmen bis zu Abgabe des Förderantrages tragen die drei Gemeinden Wisch, Barsbek und Krokau im Verhältnis der Finanzkraft unter Einbeziehung der Zweitwohnungssteuer zueinander.

 

Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2014 ggfs. im Wege eines Nachtrages sicherzustellen.

 

Der Einrichtung einer Arbeitsgruppe für die o.a. Aufgabe bestehend aus der Bürgermeister/in und einem/r weiteren Vertreter/in aus der Gemeindevertretung wird zugestimmt. Als weitere Vertreterin wird Frau Sabine Finck benannt.

 

Über den Fortgang des Verfahrens sind die Gemeindevertretungen nach Erreichen von best. sog. Meilensteinen in gemeinsamen Informationsveranstaltungen zu informieren.

 


Bürgermeister Gafert führt in die Thematik und ein berichtet kurz von den bisherigen Sitzungen der Projektgruppe und geht dabei auch noch kurz auf die gemeinsame Einwohnerversammlung der drei Gemeinden in der Turnhalle in der Grundschule ein.

 

Im Anschluss erläutert Herr Körber die allen Vertreterinnen und Vertretern vorliegende Vorlage und geht dabei auch die bisherigen Beschlusslagen der anderen beteiligten Gemeinden ein.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Körber den derzeit angedachten Weg des Grunderwerbs und dem Ziel der Gründung eines Zweckverbandes. Ebenfalls wird erläutert, dass die Einbringung des Wischer Anteils in einer Summe zur Entlastung der Kosten der beiden anderen Gemeinden führt. Um die Kosten allerdings genau zu greifen und die für den Förderantrag notwendigen Unterlagen zu erstellen, sei es zwingend notwendig, einen Planungsauftrag zu erteilen und dabei auch Vergabevorschriften einzuhalten seien. Andernfalls wären die eingesetzten Mittel nicht förderfähig.

 

Aus seiner Sicht gehe es bei dem Projekt auch um die Zukunftssicherung des TSV Barsbek. Vor Abgabe eines Förderantrages sollten aus seiner Sicht abschließende Entscheidungen fallen, die dann nur noch im Falle der Förderung umgesetzt werden müssen. Gegenüber dem Land hielte er es nicht für vertretbar, wenn ein Förderbescheid in vorheriger Kenntnis der zu erwartenden Kosten quasi zurückgegeben würde.

 

Im Anschluss ergeht folgender

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0