Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt für eine Trauung am gewidmeten Trauort am Strand der Gemeinde Stein ein Entgelt in Höhe von 600,00 €  zu erheben. Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall.


Die Gemeinde Stein führt Hochzeiten am Strand in der Zeit vom 1.4. bis 30.9. eines jeden Jahres durch. Für die Durchführung ist der Bürgermeister verantwortlich.

Für die Kosten der Arbeitsleistung den Auf- und Abbau betreffend, sowie die Abschreibungskosten der Pagode und weiterer  Inventarien, muss die Gemeinde freigehalten werden. Hierfür wird eine Gebühr veranschlagt werden müssen.

Von Herrn Bürgermeister Dieterich wird eine Gebühr für die Durchführung einer Trauung am gewidmeten Trauort  in Höhe von 600,00 € vorgeschlagen.


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0