Beschluss:    

1.         Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung sowie zur erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen

2.         Das Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die Anregungen vorgetragen haben, von dem Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.

3.         Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch für das Gebiet „nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen Mühlenstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Durchführungsvertrag mit den entsprechenden Anlagen wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

4.         Das Amt Probstei wird beauftragt, den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Der Bürgervorsteher verweist auf die Vorberatungen in dieser Angelegenheit. Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

 


Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0