Beschluss:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage zu fassen. Damit erfolgt die Abwägung der vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen entsprechend, das Ergebnis der Abwägung ist den Vortragenden mitzuteilen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 für das Gebiet „nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen Mühlenstraße“ wird damit als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird durch öffentliche Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig.


Ausschussvorsitzender Cordts führt zunächst in die Thematik ein und erläutert die Entwicklung der bisherigen Planung. Es geht nun darum, die Abwägung der vorgetragenen Anregungen vorzunehmen und den Satzungsbeschluss zu fassen. Die Abwägungsvorschläge sind sehr sorgfältig unter Beteiligung des Planungsbüros und des Juristen, Herrn Dr. Becker, vorbereitet worden. Der Planungsausschuss hat sich bereits mehrfach intensiv mit dieser Planung befasst, die Verwaltungsvorlage ist allen Mitgliedern rechtszeitig vorgelegt worden.

 

Anhand einer Powerpoint-Präsentation erläutert Herr Kühle sodann die bedeutsamsten Anregungen, die von privater, aber auch von der Behördenseite her vorgetragen wurden und die jeweiligen Abwägungsvorschläge dazu. Insbesondere geht Herr Kühle dabei auf die angesprochenen Sichtbeziehungen des geplanten Gebäudes zur denkmalgeschützten Kirche ein. Hierzu hat er Bilder von allen Seiten Schönbergs angefertigt, eine Dominanz des geplanten Wohn- und Geschäftshauses in Beziehung zur Kirche lässt sich dabei jedoch eindeutig nicht erkennen. Im weiteren Verlauf seines Vortrages geht Herr Kühle auf das Maß der baulichen Nutzung, Lärmemissionen aus dem geplanten Gewerbe und Verkehr sowie die Verkehrsleitung ein. Auch zur Verschattung der Nachbargrundstücke durch das geplante Wohn- und Geschäftshaus zeigt Herr Kühle eine eigens dafür angefertigte Visualisierung, die die voraussichtliche Verschattung im Laufe eines Tages in den verschiedenen Jahreszeiten aufzeigt. Die geringfügig stärkere Verschattung wird dabei als durchaus zumutbar angesehen. Insbesondere wenn die vorhandenen Bäume in die Visualisierung einbezogen werden, zeigt sich, dass eine stärkere Verschattung nur in ganz minimalem Ausmaß und an sehr wenigen Tagen im Jahr vorkommt. 

 

Nach kurzer Diskussion dankt Ausschussvorsitzender Cordts Herrn Kühle für den sehr gut nachvollziehbaren Vortrag. Alle Beteiligten haben sich intensiv und sorgfältig mit dem Thema befasst, sodass der Satzungsbeschluss nunmehr gefasst werden kann. Herr Cordts verliest daraufhin den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage.    


Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:            8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0