Zu einer möglichen Neuanschaffung eines Löschfahrzeuges weist Ausschussvorsitzender Wilfried Taubner auf die bereits eingangs dieses Tagesordnungspunktes vorgetragenen Erläuterungen zum Feuerwehrbedarfsplan hin. Ausgehend hiervon ergäbe sich seiner Ansicht nach mit Rücksicht auf Alter und Einsatzfähigkeit der gemeindlichen Feuerwehrfahrzeuge zumindest ein mittelfristiger Bedarf zur Ersatzbeschaffung. Vorrangig gelte dies für das bereits seit 40 Jahren in den Diensten der Feuerwehren stehende Löschfahrzeug „TLF 8/8".

 

Die Anschaffungskosten eines Ersatzfahrzeuges, so Wilfried Taubner weiter, würden mit etwa 140.000,00 € zu beziffern sein, die Zuschussquote läge bei 30.000,00 €. Die Restfinanzierung würde aus dem Haushalt und Rücklagemitteln möglich sein.

 

In der sich anschließenden Aussprache werden durch die Mitglieder des Finanzausschusses bei grundsätzlich erkennbarer Akzeptanz einer Ersatzbeschaffung im Blick auf andere ggf. notwendige aus dem Gemeindehaushalt zu finanzierende Vorhaben Bedenken vorgetragen.

 

Es besteht Einvernehmen, die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung und die sich hieraus für die haushaltsmäßige weitere Entwicklung in den zuständigen Fachausschüssen zeitnah weiter zu beraten.

 

Formal wird ein Beschluss nicht gefasst.