Beschluss:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt, die Einführung des neuen Anmeldeverfahrens für die Ferienbetreuung der OGS gem. den in der Anlage zum Protokoll dargestellten Vergabegrundsätzen. Sollte sich das Verfahren in der Praxis als nicht zweckmäßig erweisen, ist erneut über das Verfahren zu beraten.


Verbandsvorsteher Gnauck berichtet, dass zu der Erarbeitung eines Lösungsvorschlages, für das Verfahren zur Anmeldung für die Ferienbetreuung, eine Arbeitsgruppe gebildet wurde. Diese Bestand aus den Verbandsvertretern Kalinka, Dieterich und Verbandsvorsteher Gnauck, den Vertreterinnen der OGS Frau von Appen und Frau Maas, der Elternvertreterin Frau Sudau, sowie Schulleiterin Frau Hügel.

 

In der AG wurde ein Verfahren entwickelt und ein Anschreiben für die Eltern entworfen, das an die Mitglieder der Schulverbandsvertretung verteilt wird. Das in der AG entwickelte Verfahren ergibt sich aus den Ziffern 1 bis 4 des Anschreibens. Für die Vergabe der Plätze gilt unter anderem, dass Kinder, die das Schuljahr über bereits in der OGS zur Betreuung angemeldet sind, bevorzugt auch in den Sommerferien betreut werden. Frau Hügel macht deutlich, dass  auf jeden Fall das „Windhundprinzip“ vermieden werden muss. Den Eltern muss auch deutlich gemacht werden, dass die Anmeldung nicht automatisch auch für kommende Schuljahre gilt.

 

Nach kurzer Diskussion einigt man sich darauf, dass die neuen Regelungen zunächst einmal eingeführt werden sollen und das den Mitarbeiterinnen der OGS mit ihrem Fachwissen und ihren Erfahrungen eine gewisse Entscheidungsfreiheit für die Vergabe der Plätze zugestanden werden sollte. Wenn sich diese Regelung als nicht praktikabel erweist, ist erneut darüber zu befinden.


Stimmberechtigte:

 11

Ja-Stimmen:  11

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0