Bürgermeister Osbahr führt aus, dass es auch im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Gebiet „Panstede“ eine Eigentümerversammlung zum Thema Regenwasserbeseitigung gegeben hat. Auch hier könnte eine Lösung durch eine Reaktivierung des ehemaligen Grabensystems in Frage kommen. Für einen Teilbereich sind auch hier die Eigentümer bereit, an einer Lösung mitzuarbeiten, im Bereich der Grundstücke an der Straße „Panstede“ scheint eine solche Lösung jedoch noch nicht in Sichtweite zu sein. Bürgermeister Osbahr hat hier auch die Konsequenzen aufgezeigt, wenn die Grundstückseigentümer sich verweigern. In dem Fall muss die Gemeinde die Straßenverkehrsfläche der Straße „Panstede“ im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festsetzen. Nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes wäre das die Grundlage für eine Enteignung der Verkehrsfläche und nach der Enteignung könnte dann das zentrale Regenwassernetz verlegt und die Kosten auf die Anlieger umgelegt werden. Dieser Weg ist zwar nicht wünschenswert, weil er sehr langwierig ist und viel Geld kosten wird, aber da die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, zu handeln, würde es keine andere Möglichkeit geben, wenn die Eigentümer sich weiterhin weigern, das Regenwasser von Nachbargrundstücken über ihr eigenes Grundstück in Richtung der Rethberdau zu führen. Bürgermeister Osbahr führt weiter aus, dass diese Darstellung von einigen Grundstückseigentümern als Drohung aufgefasst wurde. Als solche war sie allerdings nicht gemeint, denn auch die Gemeinde hat ein großes Interesse daran, eine einvernehmliche und möglichst schnelle Lösung herbeizuführen. Bürgermeister Osbahr erneuert deshalb noch einmal sein Gesprächsangebot an die Grundstückseigentümer.