Beschluss:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabelle).

 

2.    Das Amt Probstei wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „ehemaliger Möbelmarkt südlich der K 38, östlich der Dorfstraße und nördlich des Krummbeker Weges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Probstei wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

 

 


Zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 fand am 21.01.2014 die vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und im Zeitraum 20.03.2014 bis 25.04.2014 der Verfahrensschritt Beteiligung der Öffentlichkeit (durch Offenlegung) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Nachbargemeinden statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen wurden von Herrn Dipl.-Ing. Kühle zusammengefasst. Herr Kühle gibt der Gemeindevertretung weiterführende Erläuterungen.

 

 

 


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0