Im Ratjendorfer und Breitenschläger Weg sind Straßenschäden vorhanden. Es bestehen Unklarheiten, ob die Gemeinde im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bei etwaigen Schäden haftbar gemacht werden kann oder aber die Verkehrsteilnehmer eine gewisse Sorgfaltspflicht haben und ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen entsprechend anpassen müssen.

 

Die rechtliche Situation ist durch das Amt zu prüfen, wobei auch eine Absprache mit Herrn Dibbern vom Straßenbauamt erfolgen soll. Nach erfolgter Prüfung ist die Gemeinde zu informieren.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0