Wolf Mönkemeier erläutert die Nutzungsform der einzelnen Räume des Dorfgemeinschaftshauses (DGH).

 

Großer Saal

Ø  Veranstaltungen

Ø  SSG, Turnen und Schießhalle

Ø  Vermietungen

 

Kleiner Saal

Ø  Sitzungen

Ø  Freiwillige Feuerwehr (FFW)

Ø  Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Ø  Sport und Schützengilde (SSG)

Ø  Privatnutzung

 

An Hand eines Bildervortrages stellt er den Ist- Zustand des Gebäudes dar. Die gravierendsten Mängel sind:

Ø  Risse in den Wänden

Ø  Durchfeuchtungen

Ø  Versetzte Toreinfahrt der Fahrzeughalle

Ø  Deckenhöhe der Fahrzeughalle

Ø  Rußablagerungen in der Fahrzeughalle

Ø  Schutzbekleidung der FFW im Abgas-Strom des Fahrzeuges

 

 

1.         Bezüglich der FFW verweist der Bürgermeister (BM) auf steigende Anforderungen an Ausstattung und Sicherheitsbestimmungen. Zur besseren Abstimmung der Baumaßnahme wurden mehrfach Gespräche mit der Feuerwehrunfallkasse (FUK) geführt.

2.         Er stellt den Kostenplan für die Sanierung vor. Die ursprünglich festgelegte Höchstgrenze von 250.000,- € kann leider nicht eingehalten werden. Die derzeitige Planung sieht eine Investitionsmenge von 293.000,- € vor.

3.         Der BM dankt der Arbeitsgruppe für ihre Arbeit. Ein besonderer Dank gilt Herbert Hyede, der wiederholt umfangreiche Zeichnungen und Vorschläge präsentiert hat. Des Weiteren stellt er verschiedene Bauvarianten vor und erläutert, warum sie nicht realisierbar sind. Anschließend stellt er die Optimal Lösung vor, zu der allerdings noch zusätzliche Parkplätze geschaffen werden müssen.

4.         Bürger haben zu diesem Thema das Wort. Folgende Fragen werden gestellt, bzw. Anmerkungen geäußert.

 

       Warum werden die Toiletten nicht behindertengerecht umgebaut?

Antwort:

Der in die Höhe geschnellte Kostenrahmen hat es nicht mehr zugelassen.

 

       Kritik, dass der Spielplatz an Attraktivität verliert.

        

       Befindet sich die Fläche der zu schaffenden Parkplätze auf dem jetzigen Mönkemeier Grundstück?

Antwort:

Ja, anders lässt es sich nicht realisieren

 

       Eine Einwohnerversammlung hätte schon eher stattfinden müssen. Die Linde vor dem DGH wurde gefällt, weil der Anbau entstehen sollte. Die Bürger werden hier vor vollendete Tatsachen gestellt.

Antwort:

Die Linde wurde wegen des vorhandenen Brandkrustenpilzes gefällt. Bei Sturm stellte sie eine Gefahr für das DGH dar.

 

       Hat es Gespräche mit Nachbargemeinden zwecks eines gemeinsamen Gerätehauses gegeben?

Antwort:

Nein, denn schließlich sei eine Immobilie vorhanden und eine weitere müsste, wenn auch nur anteilmäßig geschaffen und unterhalten werden.

Der Gemeindewehrführer fügt an, dass Alarmfristen im Einsatzfall nicht eingehalten werden könnten.

 

       Ist der Umbau des DGH notwendig. Vorgaben für die FFW ergeben sich aus dem Brandschutzgesetz. Dieses besagt, dass eine FFW und deren Infrastruktur in angemessener Form vorzuhalten ist. Im Jahr 2013 konnte der Haushalt der Gemeinde nicht ausgeglichen werden, wie kann dieses Objekt dann finanziert werden.

Antwort:

  • Die gute Konjunktur ist derzeit sehr stabil und der Haushalt der nächsten Jahre wird, so die Prognose, ausgeglichen sein.
  • Die Zinsen befinden sich weiter auf einem historischen Tiefstand.
  • Die Maßnahme dient nicht nur der Werterhaltung, sondern auch der Wertsteigerung der Immobilie.
  • Der Erlös aus dem Verkauf der Schulkoppel soll in die Investition fließen, um die Kreditaufnahme so gering wie möglich zu halten.

 

       Es ist eine Zumutung für die Bürger die Schulkoppel zu verkaufen

 

       Ausgang dieser Maßnahme war lediglich die Renovierung des großen Saales. Das war noch in der vergangenen Legislaturperiode.

 

       Es wird behauptet, die Gemeindevertreter gehen leichtfertig mit Steuergeldern um.

 

       Es wird daran erinnert, dass diese Gemeindevertretung zum 3. Mal in Folge mit deutlicher Mehrheit gewählt wurde und jetzt die Verantwortung für die Gemeinde trägt.

 

       Wurde im Gemeinderat über einen Bürgerentscheid nachgedacht?

Antwort:

Nein, einen Bürgerendscheit würde diese Maßnahme nicht rechtfertigen.