Herr Amtsvorsteher Mönkemeier führt in die Thematik ein und berichtet über das Gespräch, das er und Herr Körber mit dem Innenminister geführt haben. Der Innenminister habe in diesem Gespräch klargestellt, dass er an der Schließung der Polizeistationen festhalten wolle, sich aber ggf. eine Sprechstundenlösung für die Gemeinde Ostseebad Laboe vorstellen könne. Mehr Zugeständnisse waren nicht zu erreichen. Die Gemeinde Stein habe gleichwohl beschlossen, dass sich der Amtsausschuss noch einmal mit dieser Angelegenheit befassen möge. Aus diesem Grunde habe man das Thema auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt. Er erkundigt sich, ob die Gemeinde Stein ggf. daran gedacht habe, eine Resolution zu beschließen.

 

Herr Gemeindevertreter von Mandel berichtet, dass die Gemeinde Stein sehr gern eine Resolution gegen die Schließung der Polizeistationen beschließen lassen würde. Er begründet dies kurz.

 

Frau Bürgermeisterin Mews erklärt, dass sie die Schließung der Polizeistationen -so wie vom Innenministerium vorgesehen- nicht ganz so kritisch sehe. Sie erläutert ihre Haltung hierzu. Insofern würde sich die Gemeinde Brodersdorf einer solchen Resolution nicht anschließen.

 

Herr Bürgermeister Lamp schließt sich den Ausführungen von Frau Mews an.

 

Auch Herr Bürgermeister Pfeiffer hält zu diesem fortgeschrittenen Zeitpunkt eine Resolution für nicht zielführend, da der Prozess abgeschlossen sei.

 

Herr Gemeindevertreter Erdmann sieht dies im Grunde ebenso, man könnte es allerdings möglicherweise versuchen.

 

Herr Amtsvorsteher Mönkemeier erinnert daran, dass das Ergebnis durch das Innenministerium auch bereits verkündet worden sei. Insofern sieht er in einer solchen Resolution keine Wirkung.

 

Herr Bürgermeister Osbahr stellt klar, dass die eigentliche Aufgabe bei den Gemeinden und nicht beim Amt liege. Das Amt habe lediglich Koordinierungsfunktion. Von daher sind eher die Gemeinden diejenigen, die dieses Thema aufgreifen sollten.

 

Herr Amtsdirektor Körber sieht ebenfalls keine Stellschraube, an der man noch ansetzen könnte.

 

Nachdem weitere Wortmeldungen nicht vorliegen schließt der Amtsvorsteher den Tagesordnungspunkt.