Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „östlich des Wulfsdorfer Weges, südlich der Straße Kellerrehm und nördlich der Straße Seeblick“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichts und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. 


Herr Wedemann vom Planungsbüro B2K führt mit Beamerpräsentation in das Thema ein.

 

Die Gemeinde Probsteierhagen hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.08.2013 den Aufstellungsbeschuss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, um ein Neubaugebiet am Wulfsdorfer Weg auszuweisen. Das Baugebiet „Trensahl“ ist bereits seit einiger Zeit vollständig bebaut, sodass der weitere Bedarf an neuen Wohnbaugrundstücken nicht mehr gedeckt werden kann. Auch in der bebauten Ortslage gibt es keine ausreichenden Baulücken, um den Wohnbaubedarf der nächsten Jahre zu decken. Ein Innenbereichsgutachten wurde hierzu durch das Planungsbüro B2K durchgeführt. Die Besitzer der noch freien Grundstücksflächen sind nicht bereit, diese für eine Lückenbebauung freizugeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde am 24.09.2013 im Rahmen einer Einwohnerversammlung durchgeführt. Die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch endete am 14.03.2014.

 

Es wird nun empfohlen, den vorliegenden Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und des Umweltberichts im Entwurf zu beschließen und gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Offenlegung zu bestimmen.

 

Gemeindevertreter Rehder bemerkt, dass im Begründungstext auf Seite 7 und im Umweltbericht auf Seite 3 Fehler vorhanden sind. Die angegebenen Größen von Grünfläche ca. 0,5 ha und Wohnbaufläche ca. 1,2 ha können nicht stimmen. Die Grünfläche ist deutlich kleiner, so Herr Rehder.

Herr Wedemann stimmt zu, dass es keine 5000 m² Grünfläche sind. Die Zahlen werden im Nachgang berichtigt.

 

Herr Rehder fragt weiter, ob die als Grünfläche bezeichnete Fläche auch anders ausgewiesen werden kann.

Herr Wedemann erläutert, man könne die Fläche aus dem F-Plan herauslösen und als „Weißfläche“ nutzen oder die Fläche wird als W-Fläche (Wohnbaufläche), so wie im gesamten Areal des F-Plans, ausgewiesen.

Die Gemeindevertretung spricht sich für die zweite Alternative aus.


Stimmberechtigte: 12

 

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0