Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Probsteierhagen“ in der Fassung des vorgelegten Entwurfes.


 

Herr Bürgermeister Pfeiffer trägt den Sachverhalt vor.

 

Der Finanzausschuss hatte am 27.02.2014 empfohlen, zur Konsolidierung des Haushaltes die Hundesteuersätze in der Gemeinde Probsteierhagen zu erhöhen, und zwar in der Weise, dass die jährliche Steuer für den ersten steuerbaren Hund dann 70,00 EUR (bisher 30,00 EUR), für den zweiten steuerbaren Hund 150,00 EUR (bisher 70,00 EUR) und für jeden weiteren steuerbaren Hund 200,00 EUR (bisher 100,00 EUR) betragen soll. Beigefügt wird hierfür ein entsprechender Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Da eine rückwirkende Erhöhung der Hundesteuer aus abgaberechtlichen Gründen nicht in Betracht kommen kann, sieht Artikel 2 des Satzungsentwurfes ein Inkrafttreten der 1. Änderungssatzung zum 01.05.2014 vor.  

 

Die Gemeindevertretung diskutiert die Erhöhung im Spannungsfeld von notwendigen Steuererhöhungen, um die Finanzlage der Gemeinde zu verbessern und dem sozialen Aspekt, den Hunde für ihre Besitzer haben, sowie der Belastung der Hundebesitzer durch höhere Steuern.


Stimmberechtigte: 12

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0