Sitzung: 18.03.2014 Finanzausschuss
Vorlage: PRASD/BV/042/2014
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Genehmigung der Jahresrechnung 2013 zu beschließen. Gleichzeitig wird
vorgeschlagen der im Haushaltsjahr 2013 entstandenen über-und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 38.223,68 Euro gem. §82 Abs.1 Go zu genehmigen.
Die vom Kämmerer
erstellte Jahresrechnung wird anhand der erarbeiteten Listen geprüft:
I Haushalts- und
Kassenreste
KER Grundsteuer A (ca. 5,9 TEUR) : Der hier bereits mit Soll-Stellung
veranschlagte Betrag ist seit ca. 3 Jahren Gegenstand eines
Widerspruchverfahrens gegen eine vom Finanzamt festgesetzte Veranlagung, bei
dem Aussetzung auf Vollstreckung beantragt und genehmigt wurde. Sollte das
Widerspruchsverfahren erfolgreich sein, wird im laufenden Haushalt eine
entsprechende (Sonder-) Ausgabe zu verbuchen sein.
KER Gewerbesteuer(ca. 2 TEUR): Hier handelt es sich um eine Erstattung infolge
zu viel veranlagter Gewerbesteuer bei einzelnen Gewerbetreibenden.
II Mehrausgaben(Überschreitung in Klammern)
a) Schulkostenbeiträge insgesamt(ca. 16 TEUR): Darin enthalten ist der
Nachzahlungsbetrag für 2012 in Form des Investitionskostensatzes (250EUR/Schüler)
sowie der Übergang zur Vollkostenrechnung. Durch letztere werden laufende
Kostensteigerung bei (teils) sinkenden Schülerzahlen voll an die Gemeinden
weitergegeben. Auch für die Zukunft ist hier mit steigenden Kostensätzen zu
rechnen.
b) Sachkostenbudget FFW(ca. 1,9 TEUR) : Der Ansatz für 2013 war zu niedrig,
wie auch ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt.
c) Sachkostenbudget Jugendfeuerwehr(ca. 0,9 TEUR): Hier wurde der gemeindliche
Zuschuss für den Bus zum Jugendzeltlager verbucht, der eigentlich als
Jugendförderung geplant war. Bei letzterer Position ergibt sich daher eine
entsprechende Minderausgabe.
d) Ortsverschönerung(ca. 0,5 TEUR): Hierin ist eine Rechnung über ca. 1,6 TEUR
für umfangreiche Baumschnittarbeiten enthalten, die im Rahmen der Dorfbegehung
durch den BUA festgelegt wurden.
e) Winterdienst(ca. 6,5 TEUR): Der Stundensatz wird mit ca. 65 EUR abgerechnet.
Der Finanzausschuss möchte sich hierzu ggf. nochmals mit Alternativen
beschäftigen, was insbesondere bei strengen Wintern wie in 2012/2013 zu
finanziellen Vorteilen führen kann.
f) Haltung Fahrzeuge:( ca. 0,8 TEUR): Hierin ist die Groß-Reparatur des
Gemeindetreckers in Hhöe von ca. 0,9 TEUR enthalten.
g) Unterhaltungskosten Straßenbeleuchtung(ca. 1,2 TEUR): Hierin ist die Reparatur
der Solaranlage am Bushäuschen Richtung Barsbek von ca. 1 TEUR enthalten. Dabei
wurden 10 Arbeitsstunden abgerechnet, was für die beschriebene Leistung relativ
hoch erscheint. Aufträge sollten daher nur nach vorherigem Kostenvoranschlag -
wie vorgesehen bei größeren Beträgen mit Zustimmung des Finanzausschusses -
beauftragt werden. Bei Unklarheiten über die Angemessenheit von Kostenansätzen
kann der Kostenvoranschlag auch durch den amtsseitigen Ingenieur verprobt
werden.
h) Unterhalt Dörpshus(ca. 0,4 TEUR): Hierin ist eine Rechnung von 1,1 TEUR
anteilig für die Herrichtung des Parkplatzes erhalten.
i) Neugestaltung Dörpshus(ca. 2,6 TEUR): Hierin sind nachlaufende
Architektenkosten aus 2012 in Höhe von 2,6 TEUR enthalten. Insgesamt sind
bereits knapp 7 TEUR an Neuplanungskosten entstanden.
III Minderausgaben
a) Zinsen Kreditmarkt(ca. 3,5 TEUR): Durch geringere und spätere Kreditaufnahme
als geplant sind die tatsächlich extern zu zahlenden Zinsen geringer gewesen.
b) Tilgung Darlehen(ca. 0,8 TEUR): Durch geringere und spätere Kreditaufnahme
als geplant sind die Tilgungszahlungen geringer gewesen.
IV Mehreinnahmen
a) Anschlussbeiträge(ca. 2,6 TEUR): Hierin sind rückständige und erst noch
künftig fällig werdene Anschlussbeiträge der Ferienhaussiedlung "Vorderste
Koppel" abschließend enthalten.
b) Mieten Dörpshus(ca. 0,3 TEUR): Hierin sind die Nachzahlungen aus 2012
enthalten.
V Mindereinnahmen: keine Anmerkungen
VI Allgemeines zu Regenwassergebühren
a)Der betroffene Hof war bereits Gegeenstand von Gesprächen in der Amtsverwaltung.
Es besteht im Rahmen der Baugenehmigung des
Kreisbauamtes für die Errichtung einer Reithalle die Genehmigung für eine
Verrieselung. Diese wurde durch das Erteilen des gemeindlichen Einvernehmen
indirekt auch akzeptiert bzw. gemeindeseitig bestätigt. Gebührenrechtlich ist
daher kein Vergehen bzw. Falschveranlagung festzustellen. Unklar beliebt die
Situation für den vorgelagerten Schuppen. Hinsichtlich der Ausführung der
Verrieselung des Dachflächenwassers der Reithalle ist bei offensichtlichen
Mängeln das Kreisbauamt einzubinden mit der Bitte um entsprechende Überprüfung
bzw. Abhilfeschaffung.
b) Der Ausschuss befürwortet in Zusammenhang mit der Jahresrechnungsprüfung
eine Überprüfung der Zusatz- und Ergänzungsbauten seit Erstveranlagung der
Gebühren.
c) Hinsichtlich der RW-Leitungen im Hagener Weg/Raiffeisen-Gelände und
Teichstraße Richtung Klärteiche wird nochmals auf die Dringlichkeit der
Eintragungen entsprechender Grunddienstbarkeiten zugunsten der Gemeinde
hingewiesen.
VII Sonstiges
Der Kämmerer stellt dem Finanzausschuss von Ihm erarbeitete Übersichten vor,
die die Ausgaben für Kindergärten, Schulen und Feuerwehr sowie die
Altersstruktur in den Amtsgemeinden darstellen. Diese Übersichten liefern gute
Ansatzpunkt für die weitere Dorfentwicklung und werden auf Bitten der
Ausschussmitglieder den Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt werden.
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