Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Genehmigung der Jahresrechnung  2013 zu beschließen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen der im Haushaltsjahr 2013 entstandenen über-und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 38.223,68 Euro gem. §82 Abs.1 Go zu genehmigen.

 


Die vom Kämmerer erstellte Jahresrechnung wird anhand der erarbeiteten Listen geprüft:

I Haushalts- und Kassenreste

KER Grundsteuer A (ca. 5,9 TEUR) : Der hier bereits mit Soll-Stellung veranschlagte Betrag ist seit ca. 3 Jahren Gegenstand eines Widerspruchverfahrens gegen eine vom Finanzamt festgesetzte Veranlagung, bei dem Aussetzung auf Vollstreckung beantragt und genehmigt wurde. Sollte das Widerspruchsverfahren erfolgreich sein, wird im laufenden Haushalt eine
entsprechende (Sonder-) Ausgabe zu verbuchen sein.

KER Gewerbesteuer(ca. 2 TEUR): Hier handelt es sich um eine Erstattung infolge zu viel veranlagter Gewerbesteuer bei einzelnen Gewerbetreibenden.

II Mehrausgaben(Überschreitung in Klammern)

a) Schulkostenbeiträge insgesamt(ca. 16 TEUR): Darin enthalten ist der Nachzahlungsbetrag für 2012 in Form des Investitionskostensatzes (250EUR/Schüler) sowie der Übergang zur Vollkostenrechnung. Durch letztere werden laufende Kostensteigerung bei (teils) sinkenden Schülerzahlen voll an die Gemeinden weitergegeben. Auch für die Zukunft ist hier mit steigenden Kostensätzen zu rechnen.

b) Sachkostenbudget FFW(ca. 1,9 TEUR) : Der Ansatz für 2013 war zu niedrig,
wie auch ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt.

c) Sachkostenbudget Jugendfeuerwehr(ca. 0,9 TEUR): Hier wurde der gemeindliche Zuschuss für den Bus zum Jugendzeltlager verbucht, der eigentlich als Jugendförderung geplant war. Bei letzterer Position ergibt sich daher eine entsprechende Minderausgabe.

d) Ortsverschönerung(ca. 0,5 TEUR): Hierin ist eine Rechnung über ca. 1,6 TEUR für umfangreiche Baumschnittarbeiten enthalten, die im Rahmen der Dorfbegehung durch den BUA festgelegt wurden.

e) Winterdienst(ca. 6,5 TEUR): Der Stundensatz wird mit ca. 65 EUR abgerechnet. Der Finanzausschuss möchte sich hierzu ggf. nochmals mit Alternativen beschäftigen, was insbesondere bei strengen Wintern wie in 2012/2013 zu finanziellen Vorteilen führen kann.

f) Haltung Fahrzeuge:( ca. 0,8 TEUR): Hierin ist die Groß-Reparatur des Gemeindetreckers in Hhöe von ca. 0,9 TEUR enthalten.

g) Unterhaltungskosten Straßenbeleuchtung(ca. 1,2 TEUR): Hierin ist die Reparatur der Solaranlage am Bushäuschen Richtung Barsbek von ca. 1 TEUR enthalten. Dabei wurden 10 Arbeitsstunden abgerechnet, was für die beschriebene Leistung relativ hoch erscheint. Aufträge sollten daher nur nach vorherigem Kostenvoranschlag - wie vorgesehen bei größeren Beträgen mit Zustimmung des Finanzausschusses - beauftragt werden. Bei Unklarheiten über die Angemessenheit von Kostenansätzen kann der Kostenvoranschlag auch durch den amtsseitigen Ingenieur verprobt werden.

h) Unterhalt Dörpshus(ca. 0,4 TEUR): Hierin ist eine Rechnung von 1,1 TEUR
anteilig für die Herrichtung des Parkplatzes erhalten.

i) Neugestaltung Dörpshus(ca. 2,6 TEUR): Hierin sind nachlaufende Architektenkosten aus 2012 in Höhe von 2,6 TEUR enthalten. Insgesamt sind bereits knapp 7 TEUR an Neuplanungskosten entstanden.

III Minderausgaben

a) Zinsen Kreditmarkt(ca. 3,5 TEUR): Durch geringere und spätere Kreditaufnahme als geplant sind die tatsächlich extern zu zahlenden Zinsen geringer gewesen.

b) Tilgung Darlehen(ca. 0,8 TEUR): Durch geringere und spätere Kreditaufnahme als geplant sind die Tilgungszahlungen geringer gewesen.

IV Mehreinnahmen

a) Anschlussbeiträge(ca. 2,6 TEUR): Hierin sind rückständige und erst noch künftig fällig werdene Anschlussbeiträge der Ferienhaussiedlung "Vorderste Koppel" abschließend enthalten.

b) Mieten Dörpshus(ca. 0,3 TEUR): Hierin sind die Nachzahlungen aus 2012 enthalten.

V Mindereinnahmen: keine Anmerkungen

VI Allgemeines zu Regenwassergebühren

a)Der betroffene Hof war bereits Gegeenstand von  Gesprächen in der Amtsverwaltung.

 Es besteht im Rahmen der Baugenehmigung des Kreisbauamtes für die Errichtung einer Reithalle die Genehmigung für eine Verrieselung. Diese wurde durch das Erteilen des gemeindlichen Einvernehmen indirekt auch akzeptiert bzw. gemeindeseitig bestätigt. Gebührenrechtlich ist daher kein Vergehen bzw. Falschveranlagung festzustellen. Unklar beliebt die Situation für den vorgelagerten Schuppen. Hinsichtlich der Ausführung der Verrieselung des Dachflächenwassers der Reithalle ist bei offensichtlichen Mängeln das Kreisbauamt einzubinden mit der Bitte um entsprechende Überprüfung bzw. Abhilfeschaffung.

b) Der Ausschuss befürwortet in Zusammenhang mit der Jahresrechnungsprüfung eine Überprüfung der Zusatz- und Ergänzungsbauten seit Erstveranlagung der Gebühren.

c) Hinsichtlich der RW-Leitungen im Hagener Weg/Raiffeisen-Gelände und Teichstraße Richtung Klärteiche wird nochmals auf die Dringlichkeit der Eintragungen entsprechender Grunddienstbarkeiten zugunsten der Gemeinde hingewiesen.


VII Sonstiges
Der Kämmerer stellt dem Finanzausschuss von Ihm erarbeitete Übersichten vor, die die Ausgaben für Kindergärten, Schulen und Feuerwehr sowie die Altersstruktur in den Amtsgemeinden darstellen. Diese Übersichten liefern gute Ansatzpunkt für die weitere Dorfentwicklung und werden auf Bitten der Ausschussmitglieder den Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt werden.

 


Stimmberechtigte: 3

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0