Beschluss:

 

  1. Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2013 in der Fassung der Verwaltungsvorlage BRODE/BV/050/2014.

 

  1. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 25.301,70 EUR werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.

Aufgrund eines im Rahmen der Jahresrechnung 2013 gebildeten Haushaltsrestes wird die für 2015 vorgesehene Umrüstung der restlichen Straßenbeleuchtung auf die LED-Technologie auf das Jahr 2014 vorgezogen.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0